Ãœber 100 Millionen im Jackpot
Teilnahmebedingungen App-Gewinnspiel von 95.5 Charivari zum Jackpot
Stand 22.06.23 - 10:54 Uhr
Über 100 Millionen Euro sind im Jackpot! Wir haben einen Schein gekauft! Knacken wir den Jackpot, teilen wir die Summe unter allen, die das Formular in der 95.5 Charivari-App ausfüllen und abschicken! So nimmst du an der Aktion teil.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Gewinnaktion „95.5 Charivari teilt bei Gewinn des Jackpots am 20.06.2023“ auf der 95.5 Charivari-App vom 19.06.2023.
§ 1 Allgemeines
Eine Teilnahme an Gewinnspielen in der „95.5 Charivari – Münchens Hitradio“-App (nachfolgend „die Veranstalterin“ genannt), ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mitarbeiter/innen der Veranstalterin und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfall sein/ihr Name und/oder Bild im Internet veröffentlicht wird. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich (Teilnahmeschluss ist Dienstag, der 20. Juni 2023 um 19.00 Uhr). 95.5 Charivari kann das Gewinnspiel jederzeit abbrechen oder beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 3 Ablauf
Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der Teilnehmer das Formular in der App bis 20.06.2023, 19.00 Uhr ausfüllen und abschicken.
§ 4 Gewinn
95.5 Charivari nimmt an dem Gewinnspiel „Eurojackpot – Lotto Bayern“ teil und händigt bei einem etwaigen Gewinn des Hauptgewinnes der Lotterie von 120 Millionen den Gewinn gleichmäßig auf alle weiteren Teilnehmer aus, die das Formular in der App ausgefüllt und abgeschickt haben. Das bedeutet, jeder Teilnehmer bekommt am Ende den gleichen Betrag. Voraussetzung ist, dass 95.5 Charivari der einzige 120 Millionen Euro-Gewinner ist. Der etwaige Gewinn wird auf das Konto der Teilnehmer überwiesen. Der Gewinn wird nur solchen Teilnehmern ausgehändigt, die die Teilnahmebedingungen einhalten. Wird eine andere Summe gewonnen, behält sich 95.5 Charivari das Recht vor, selbst zu entscheiden, was mit der Gewinnsumme passiert.
§ 5 Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Ferner haftet die Veranstalterin nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel- Internetseite. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel- Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
§ 6 Datenschutz
Die Veranstalterin gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Veranstalterin wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Die Veranstalterin speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/ in ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand / anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Veranstalterin ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
§ 9 Kontakt
Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung dieses Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an: internet@charivari.de
Stand: Juni 2023
Mehr Beiträge und Themen
Schockierende Videos sind aus der Hundestagesstätte Isarpfoten e.V. aufgetaucht: Ein oder mehrere Mitarbeitende werden dabei gezeigt, wie sie Hunde quälen.
Wegen des heftigen Schneefalls am Wochenende und den anhaltend schlechten Straßenverhältnissen, fällt an einigen Orten in Bayern die Schule aus. Hier gibt's die aktuelle Übersicht.
Die Schneemassen haben München weiterhin im Griff - und das merkt man auch im Nahverkehr. Auswirkungen gibt es zum Teil noch bei der Regionalverkehr mit Zügen und den Trambahnen.
Albtraum Flughafen: Nach den kräftigen Schneefällen des Wochenendes ist der Flugverkehr in München nach wie vor stark eingeschränkt. Hunderte Passagiere stecken fest. Auch für Dienstag ist keine Normalisierung in Sicht.
Schnee und Eis sorgen in Süddeutschland weiter für Verkehrsprobleme. Vielerorts fahren im Süden Bayerns auch zwei Tage nach den massiven Schneefällen noch keine Züge; Flüge fallen aus - eine komplette Rückkehr zum «Normal» wird noch dauern.
95.5 Charivari schickt dich auf Münchens größte Silvesterparty: SOMNIA im Zenith. Wir laden dich und deine Freunde auf eine legendäre Silvesternacht ein, hier gibt’s alle Infos!
Winter in München - doch die Arbeit macht keine Pause. Was ist, wenn ich wegen des Schneechaos nicht rechtzeitig zu meinem Job erscheine? Droht mir eine Abmahnung?
Das Wochenende war in München aufgrund des Schneetreibens ziemlich chaotisch. Ein paar Einschränkungen bleiben auch noch unter der Woche.
Schneemassen am Wochenende in Süddeutschland sorgten für Verkehrschaos und Stromausfälle. Die Auswirkungen sind noch deutlich spürbar.
Die Christkindlmarkt-Saison in München Stadt und Land läuft. Auf welche du dich freuen kannst, zeigen wir dir hier.
In einem aktuell festgefahrenen Tarifkonflikt baut die GDL mit dem nächsten Warnstreik weiter Druck auf. Worauf sich die Fahrgäste einstellen müssen - jetzt und im neuen Jahr.
Der Münchner Nahverkehr soll einfacher, größer und besser werden. Zum Dezember gibt es schon erste Änderungen durch die Gebietserweiterung.
Wer bei einem Arzt bereits bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome hat, kann sich künftig wieder telefonisch krankschreiben lassen.
Die Polizei sucht nach einem 69-Jährigen, der vermisst wird und auf Hilfe angewiesen ist. Wer hat ihn gesehen?
Die Lokführer treten in den Streik - ab Donnerstagabend bis Freitagabend. Die GDL übt damit weiter Druck auf die Deutsche Bahn aus.
Der Stadtrat hat den Mietenstopp für städtische Wohnungen offiziell bestätigt - und das unbefristet. Betroffen sind rund 170.000 Münchner.
An Bayerns Schulen soll das Gendern verboten werden. So will es der Ministerpräsident. In der gerne zitierten Schulfamilie kommt Söders Vorstoß alles andere als gut an.