In Deutschland und der EU
Einweg-Plastik-Verbot ab dem 3. Juli
Stand 28.06.21 - 14:25 Uhr
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Viele Einweg-Plastik-Produkte werden ab Juli 2021 in Deutschland und der EU verboten sein. Welche Produkte das konkret betrifft, erfährst du hier.Â
Foto: Shutterstock
Auf diese Produkte musst du künftig verzichten
Am 3. Juli treten in Deutschland gleich zwei Verordnungen in Kraft, die Plastik-Produkte betreffen. Die eine verbietet europaweit die Herstellung zahlreicher Plastik-Produkte, die andere belegt einige Produkte mit einer Kennzeichnungspflicht.
- Anzeige -Ziel der Richtlinie, die die EU 2019 verabschiedet hat, ist es, Plastikmüll zu reduzieren und so die Meere und die Umwelt vor einer anhaltenden Plastikflut bewahren.
Diese Plastik-Produkte sind ab 3. Juli verboten
Hersteller dürfen künftig unter anderem kein Besteck, keine kosmetischen Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen, Teller, Schalen und Trinkhalme aus Plastik produzieren. Lebensmittel- und Getränkebehälter aus Styropor sind ebenfalls verboten. Mit einem kleinen Aber: Händler und Restaurants dürfen Restbestände weiter ausgeben – damit diese nicht unbenutzt im Müll landen. Auch Privatpersonen dürfen vorhandene Vorräte noch aufbrauchen. Für die vom Herstellungsverbot betroffenen Produkte gibt es inzwischen nachhaltige und dennoch wirtschaftliche Ersatzprodukte, beispielsweise aus Papier, Pappe oder Holz.
Dieses neue Label warnt künftig vor Plastik in Produkten
Darüber hinaus gibt es Plastik-Produkte, die weiterhin erlaubt bleiben. Ein EU-weites Verbot kommt für diese Produkte bislang nicht in Frage, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt. Diese kunststoffhaltigen Produkte müssen künftig aber ein Label erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt.Â
Dieses Label warnt künftig vor Kunststoff in Produkten; Foto: Europäische Kommission
Den Anfang machen Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern oder kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukten sowie Einweggetränkegetränkebecher.Â
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