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Landtagswahl FAQ

Alles Wichtige kompakt: FAQ zur Landtagswahl 2023 in Bayern

Stand 08.10.23 - 20:32 Uhr

Hast du Fragezeichen im Kopf, wenn du an die Landtagswahl 2023 in Bayern denkst? Kein Problem, wir klären dich mit unserem kleinen FAQ auf!

Alles Wichtige kompakt: FAQ zur Landtagswahl 2023 in Bayern
©shutterstock

Fragen und Antworten rund um die Landtagswahl

Die Landtagswahl steht vor der Tür! Bei dir herrscht noch ein bisschen Ratlosigkeit rund um die Wahl? Keine Sorge, wir haben dir die wichtigsten Informationen rund ums Thema in einem kleinen FAQ zusammengestellt – so kannst du top informiert rein starten.

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  • Um welche Wahl handelt es sich?

Es handelt sich um die Landtagswahl. Dabei werden die Abgeordneten des bayrischen Landtags gewählt.

 

  • Wann ist die Landtagswahl?

Am Sonntag, den 08.10.2023 von 8:00 bis 18 Uhr kannst du wählen gehen

  • Wo ist die Wahl?

Grundsätzlich ist die Wahl in Bayern, dabei bestimmt jede bayrische Gemeinde ein Wahllokal für den jeweiligen Stammbezirk.

  • Wer darf alles wählen gehen?

Stimmberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Wie wird gewählt?

Jede wahlberechtigte Person erhält per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal. Zwischen 8:00 und 18:00 Uhr kannst du dann ins angegebene Wahllokal gehen. Zur Wahl musst du deinen Personalausweis und die Wahlberechtigung mitnehmen.

Falls du an diesem Tag nicht vor Ort sein kannst, dann hast du noch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Informationen zur Briefwahl erhältst du hier.

  • Was wird eigentlich genau gewählt?

Es werden Volksvertreter gewählt, d. h. Abgeordnete, welche folglich Gesetze beschließen können.

  • Wie viele Stimmen hast du und was wählst du damit?

Du hast zwei Stimmen – Erststimme und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählst du, welcher Abgeordnete aus deiner Region Bayerns in den Landtag entsendet werden soll. Das heißt, du wählst ein Direktkandidat, den du in den Landtag schicken möchtest.

Mit der Zweitstimme wählst du keine Einzelperson, sondern die Liste einer Partei der sieben Regierungsbezirke Bayerns. Jeder Bezirk erstellt also eine Liste, seiner Kandidaten für den Landtag und du wählst mit deiner Zweitstimme eine ganze Liste.

  • Wie erfolgt die Sitzverteilung im Landtag?

Nach der Wahl wird gezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen die Parteien jeweils erhalten haben. Hat eine Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, dann kann sie nicht in den Landtag einziehen, erhält eine Partei mehr als fünf Prozent der Stimmen, dann wird weiterführend errechnet, wie viele Sitzplätze der Partei im Landtag zustehen.

  • Was passiert nach der Wahl?

Nun besteht der neue Landtag und die ersten Schritte sind dann die Abstimmung über den Landtagspräsidenten und das Präsidium. Danach ist die Landtagswahl, bzw. der neue Landtag schlussendlich arbeitsfähig.

  • Erkrankt am Tag der Wahl

Bei plötzlicher Erkrankung können Anträge auf Briefwahl am Samstag, 7. Oktober, von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag, 8. Oktober, von 8 bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11, im Erdgeschoss im Saal eingereicht werden.

Die Krankheit muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden.
Sollte jemand anderes die Unterlagen für die erkrankte Person abholen, wird eine Vollmacht sowie ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) benötigt. Die Unterlagen können nur bei einer persönlichen Vorsprache ausgehändigt werden.

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