Coronavirus in Bayern
Zulässig oder nicht? Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Ausgangsbeschränkungen 2020
Stand 23.11.22 - 08:28 Uhr
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Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Zulässigkeit der Ausgangsbeschränkungen in Bayern im Jahr 2020 entschieden.
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Corona-Regeln waren unverhältnismäßig scharf
Leipzig/München (dpa/lby) – Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf.
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Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Die damalige Ausgangsbeschränkung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Corona-Verordnung der Staatsregierung aus dem Frühjahr 2020 nachträglich für unwirksam erklärt. Dagegen wehrte sich die Staatsregierung also nun vergeblich.
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