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Coronavirus in Bayern

Sport, Kultur, Hotspots: Diese Lockerungen gelten jetzt in Bayern

Stand 25.01.22 - 12:54 Uhr

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Beim Bund-Länder-Gipfel wurden keine bundesweiten Lockerungen beschlossen. Das bayerische Kabinett hingegen hat neue Maßnahmen zur Öffnung beschlossen. Alles Wichtige hier im Überblick.

Sport, Kultur, Hotspots: Diese Lockerungen gelten jetzt in Bayern

Diese Lockerungen hat das bayerische Kabinett heute beschlossen

Während die Omikron-Variante weiter im Vormarsch ist, gab es bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag keine Lockerungen oder Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Das bayerische Kabinett hat hingegen jetzt Öffnungen für Bayern beschlossen, die vor allem Sport- und Kulturevents betreffen.

In Bayern durften in den vergangenen Wochen zum Beispiel keine Sportveranstaltungen im Stadion oder in der Halle besucht werden, während es in anderen Bundesländern Zuschauermassen von bis zu 15.000 Menschen gab. Jetzt folgt also die Anpassung in Bayern. Alle neuen Maßnahmen hier im Überblick:

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Kapazitäten bei Events: Sport und Kulturevents mit Zuschauern

Die Kapazitäten bei Kultur- und Kunstevents sollen erhöht werden. Ab Donnerstag, 27. Januar, dürfen bis zu 50 Prozent der verfügbaren Kapazität belegt werden – das gilt zum Beispiel für Kino oder Theater.

Die Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen eine FFP2-Maskenpflicht.

Bayern erlaubt zudem wieder bis zu 10.000 Zuschauer in der Fußball-Bundesliga und im weiteren Profisport. Neben dieser absoluten Obergrenze gilt, dass maximal 25 Prozent der Zuschauer-Kapazitäten genutzt werden dürfen. Darauf verständigte sich das Kabinett am Dienstag in München. Es gilt hier ein Alkoholverkaufsverbot, es werden nur Sitzplätze befüllt, sagte Staatskanzleileiter Florian Herrmann.

Jugendarbeit und Prüfungen

Nach viel Kritik in den vergangenen Wochen hat das bayerische Kabinett eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit beschlossen: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen. 

Die erleichterten Zugangsregeln sollen ebenfalls von Donnerstag an gelten. Zudem werden Maßnahmen bei Prüfungen, Meisterkursen und der Fahrschule schließlich von 2G auf 3G geändert – heißt, dass man nun auch getestet daran teilnehmen darf und nicht mehr nur geimpft oder genesen.

Hotspot-Regel bleibt ausgesetzt

Die Hotspot-Regel bleibt weiterhin ausgesetzt, vorerst bis zum 9. Februar. Bis vor wenigen Wochen wurde das öffentliche Leben eines Landkreises stark heruntergefahren, wenn die Inzidenz dort über 1.000 lag. Da die aktuelle Omikron-Welle noch nicht vernünftig bewertet werden kann, bleibt die Regel vorerst ausgesetzt.

Mit Material der dpa

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