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Coronavirus in Bayern

Soll ganz Bayern ein Hotspot werden – oder werden die Regeln sogar bundesweit verlängert?

Stand 28.03.22 - 13:16 Uhr

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Zum 2. April sollen fast alle Corona-Regeln fallen – oder doch nicht? Die Gesundheitsminister der Länder diskutieren jetzt über die Verlängerung der Maßnahmen. Und auch in Bayern herrscht Uneinigkeit.

Soll ganz Bayern ein Hotspot werden – oder werden die Regeln sogar bundesweit verlängert?

©shutterstock

Wie lange gelten Corona-Maßnahmen noch?

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat das geplante Ende der meisten Corona-Beschränkungen kritisiert und will die Maskenpflicht um vier Wochen verlängern. «Ganz Deutschland ist ein einziger Hotspot», sagte Holetschek der «Augsburger Allgemeinen» (Montag).

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Voraussetzung für die Anwendung der Hotspot-Regelung ist, dass eine «konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» besteht. Rechtlich strittig ist, ob sich auch ein gesamtes Bundesland zum Hotspot erklären kann.

Aiwanger gegen Bayern als Corona-Hotspot

Vize-Ministerpräsident und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hält es indes nicht für sinnvoll, ganz Bayern zum Corona-Hotspot zu erklären. «Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, weil wir weder eine besonders gefährliche Virusvariante haben, noch das Gesundheitswesen flächendeckend vor der Überlastung steht», sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Montag).

Es gebe zwar viele Ausfälle beim Pflegepersonal, aber nicht besonders viele Patienten, die wegen Corona auf Intensivstationen liegen.

Isolationsregeln müssen diskutiert werden

Zudem sprach sich Aiwanger für eine Änderung der Vorschriften für die Isolation von positiv Getesteten aus. «Ich halte hier die österreichische Regelung für sinnvoll, dass man beim PCR-Test bei einem Ct-Wert ab 30 nicht mehr zuhause bleiben muss, da man ab diesem Wert nicht mehr infektiös ist. Bei uns sind viele Menschen sogar noch bei einem Ct-Wert von 37 oder 39 für eine Woche zuhause», sagte er.

Bayerns Kabinett muss am Dienstag über die künftigen Corona-Regeln für den Freistaat entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob etwa die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus beibehalten werden soll. Dazu müsste das Land formal zum Hotspot erklärt und dies dann letztlich im Landtag beschlossen werden.

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Werden die Maßnahmen bundesweit verlängert?

Die bayerische Staatsregierung hatte vom Bund zuletzt – bislang vergeblich – entweder eine Verlängerung der Ãœbergangsfrist oder bundesweit einheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regel gefordert. Dies soll auch Thema der Gesundheitsministerkonferenz am Montag sein. 

Einem Beschlussentwurf zufolge, der Medien vorliegt, wollen die Gesundheitsminister der Länder die Übergangsregeln nochmals verlängern, vermutlich um weitere vier Wochen. Damit würden Maskenpflicht in Innenräumen, 2G-/3G-Regelungen und Teilnehmer-Obergrenzen mindestens bis Mai gelten.

Mit Material der dpa


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