Corona-Update der Regierung
So geht es mit den Kitas in Bayern weiter
Stand 21.07.20 - 14:06 Uhr
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Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern sollen schon bald wieder zum Regelbetrieb zurückkehren - wenn es die Corona-Lage zulässt. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, hier im Überblick.
Foto: Shutterstock
Ab 1. September wohl wieder Regelbetrieb in KinderbetreuungseinrichtungenÂ
Eltern können aufatmen – die Krippen, Kindergärten und Horte in Bayern sollen laut der bayerischen Staatsregierung zum 1. September wieder ihren Regelbetrieb aufnehmen. Wie schon für die Schulen, gibt es auch für die Kinderbetreuungseinrichtungen ein Drei-Stufen-Modell – je nach Infektionsgeschehen.
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Drei-Stufen-Modell für Kitas
Bayernweit gibt es etwa 9.800 Kindertageseinrichtungen, in denen etwa 590.000 Kinder betreut werden. Das Konzept zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs in Kitas sieht drei Stufen vor, die auch eine Verschlechterung des Infektionsgeschehens miteinbeziehen.
Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen
Sollte die Lage stabil bleiben, kann der Regelbetrieb zum 1. September wieder aufgenommen werden. Im Regelbetrieb müssen die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept einhalten. Der Rahmen-Hygieneplan für die Kindertageseinrichtungen wird aktuell von der Regierung überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden.
Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektionsgeschehen
Sollte sich das Infektionsgeschehen in Bayern wieder verschlechtern, sollen Einschränkungen beim Kita-Betrieb vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen. Zudem soll möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die einzelnen Träger ausgestalten können. Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Coronavirus das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolgt dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern, insbesondere dem Elternbeirat. So könnten die Kinder den Betreuungspersonen etwa in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden oder die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, etwa in Schichtmodellen.
Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektionsgeschehens
Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, muss eine Notbetreuung in einer Art „Baukastensystem“ in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen angeboten werden. Auch hier erfolgt die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kindertagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungsgruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können.
Kann mein Kind künftig auch mit Schnupfennase wieder zur Kita?
Derzeit dürfen Kinder auch bei leichten Erkältungssymptomen nicht in ihre Betreuungseinrichtung. Eltern befürchten daher, dass sie im Herbst ihre Kinder wochenlang nicht in die Kita schicken können, selbst wenn die Corona-Lage stabil sein sollte.
 "Wir alle wissen, wie häufig Kinder gerade im Winter an üblichen Erkältungskrankheiten leiden", sagt Gesundheitsministerin Melanie Huml dazu. "Daher werden Experten nun Kriterien erarbeiten, in welchen Fällen Kinder trotzdem die Kita besuchen können – und wann nicht. Das hilft sowohl den Eltern als auch den Kinderärzten und dem Kita-Personal." Der Leitfaden für den Umgang mit möglichen Krankheitssymptomen bei Kita-Kindern soll zeitnah veröffentlicht werden.
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