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Unis und Corona

So geht es an den bayerischen Hochschulen weiter

Stand 29.07.20 - 16:52 Uhr

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Das diesjährige Wintersemester 2020/2021 in Bayern soll nun ein bisschen mehr zur Normalität zurückkehren. Was wieder in den Hochschulen möglich sein soll, erfährst du hier.

So geht es an den bayerischen Hochschulen weiter

Foto: Pixabay

Mehr Normalität im neuen Semester

Laut Wissenschaftsminister Bernd Sibler soll an Bayerns Hochschulen im neuen Semester wieder mehr Normalität herrschen. Es sollen wohl auch Präsenzveranstaltungen zum Teil wieder möglich sein. Natürlich nur dann, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, so Sibler.

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Präsenzveranstaltungen mit 200 Personen

Nach Wirtschaftsminister Siber soll es für Präsenzveranstaltungen einen verbindlichen Rahmen geben. Das bedeutet, dass bis zu 200 Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Die Maskenpflicht gilt während der Vorlesung nicht. Jedoch auch nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Im Gebäude selbst muss eine Maske getragen werden. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt auch für praktische Übungen wie beispielsweise in der Zahnmedizin.

Präsenz- und Online-Vorlesungen

Die Lehrveranstaltungen sollen zudem durch Online-Angebote ergänzt werden. „Ich bin mir sicher, dass unsere Hochschulen einen gelungenen Mix aus Präsenz- und Online-Lehre finden werden – abgestimmt auf die Schwerpunkte der einzelnen Hochschule und mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Studentinnen und Studenten“, so Wirtschaftsminister Sibler.

Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten

Falls der Präsenzbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie an den Hochschulen doch nicht möglich sein sollte, ist sich Wissenschaftsminister Sibler sicher, dass „alle Hochschulen in Bayern gerüstet sind, auch das Wintersemester digital durchzuführen, falls dies erforderlich sein sollte.“ Das soll das digitale Sommersemester 2020 gezeigt haben.

Laut Sibler müssen alle Studenten, die an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen, ihre Kontaktdaten hinterlegen. So können die Infektionsketten bei einem Corona-Fall schneller nachverfolgt werden.

Veränderte Vorlesungszeiten im Wintersemester

Aufgrund der veränderten Vorlesungszeiten im digitalen Sommersemester 2020 ergeben sich teilweise auch andere Vorlesungszeiten für das kommende Wintersemester. An den Universitäten beginnt die Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21 am 2. November und endet am 26. Februar. Die Universitäten können den Vorlesungszeitraum aber um bis zu zwei Wochen verkürzen, wenn der vorgesehene Unterrichtsstoff studierbar angeboten wird. Für die höheren Fachsemester in Humanmedizin, Molekularer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie kann die einzelne Universität beschließen, dass die Vorlesungszeit vom 12. Oktober bis zum 5. Februar dauert.

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An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen wird die übliche Vorlesungszeit vom 1. Oktober bis zum 25. Januar dauern. Eine Ausnahme bilden die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengängen, die zentral vergeben werden: Für sie soll die Vorlesungszeit am 2. November beginnen und am 19. Februar enden, wobei eine Angleichung für alle Studienanfängerinnen und -anfänger von grundständigen Studiengängen an der einzelnen Hochschule auf Antrag der Hochschule möglich ist. Generell kann die einzelne Hochschule den Vorlesungszeitraum um bis zu vier Wochen verkürzen, wenn der vorgesehene Unterrichtsstoff studierbar angeboten wird. An den Kunsthochschulen bleibt es bei den üblichen Vorlesungszeiten.

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