Coronakrise
Regierungsbeschluss: Die bundesweite Notbremse kommt
Stand 13.04.21 - 11:55 Uhr
0
Die Regierung hat soeben die bundesweite Notbremse beschlossen. Was das bedeutet - alle Infos hier.
Foto: dpa
Das Infektionsschutzgesetz wird entsprechend geändert
Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
- Anzeige -Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben.
Das bedeutet die bundesweite Notbremse im Detail
Die sogenannte Bundes-Notbremse soll für alle Landkreise und kreisfreien Städte gelten, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 100 Neuinfektionen binnen der vergangenen sieben Tage liegt, umgerechnet auf 100 000 Einwohner.
Nächtliche Ausgangssperre
Bundesweit soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.Â
Kontaktbeschränkungen
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
Schließungen
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.
- Anzeige -Gastronomie
Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
Sport
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
Tourismus
Ãœbernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.
Schulen
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
Unternehmen
Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.
Mehr Beiträge und Themen
Schockierende Videos sind aus der Hundestagesstätte Isarpfoten e.V. aufgetaucht: Ein oder mehrere Mitarbeitende werden dabei gezeigt, wie sie Hunde quälen.
Wegen des heftigen Schneefalls am Wochenende und den anhaltend schlechten Straßenverhältnissen, fällt an einigen Orten in Bayern die Schule aus. Hier gibt's die aktuelle Übersicht.
Die Schneemassen haben München weiterhin im Griff - und das merkt man auch im Nahverkehr. Auswirkungen gibt es zum Teil noch bei der Regionalverkehr mit Zügen und den Trambahnen.
Albtraum Flughafen: Nach den kräftigen Schneefällen des Wochenendes ist der Flugverkehr in München nach wie vor stark eingeschränkt. Hunderte Passagiere stecken fest. Auch für Dienstag ist keine Normalisierung in Sicht.
Schnee und Eis sorgen in Süddeutschland weiter für Verkehrsprobleme. Vielerorts fahren im Süden Bayerns auch zwei Tage nach den massiven Schneefällen noch keine Züge; Flüge fallen aus - eine komplette Rückkehr zum «Normal» wird noch dauern.
95.5 Charivari schickt dich auf Münchens größte Silvesterparty: SOMNIA im Zenith. Wir laden dich und deine Freunde auf eine legendäre Silvesternacht ein, hier gibt’s alle Infos!
Winter in München - doch die Arbeit macht keine Pause. Was ist, wenn ich wegen des Schneechaos nicht rechtzeitig zu meinem Job erscheine? Droht mir eine Abmahnung?
Das Wochenende war in München aufgrund des Schneetreibens ziemlich chaotisch. Ein paar Einschränkungen bleiben auch noch unter der Woche.
Schneemassen am Wochenende in Süddeutschland sorgten für Verkehrschaos und Stromausfälle. Die Auswirkungen sind noch deutlich spürbar.
Die Christkindlmarkt-Saison in München Stadt und Land läuft. Auf welche du dich freuen kannst, zeigen wir dir hier.
In einem aktuell festgefahrenen Tarifkonflikt baut die GDL mit dem nächsten Warnstreik weiter Druck auf. Worauf sich die Fahrgäste einstellen müssen - jetzt und im neuen Jahr.
Der Münchner Nahverkehr soll einfacher, größer und besser werden. Zum Dezember gibt es schon erste Änderungen durch die Gebietserweiterung.
Wer bei einem Arzt bereits bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome hat, kann sich künftig wieder telefonisch krankschreiben lassen.
Die Polizei sucht nach einem 69-Jährigen, der vermisst wird und auf Hilfe angewiesen ist. Wer hat ihn gesehen?
Die Lokführer treten in den Streik - ab Donnerstagabend bis Freitagabend. Die GDL übt damit weiter Druck auf die Deutsche Bahn aus.
Der Stadtrat hat den Mietenstopp für städtische Wohnungen offiziell bestätigt - und das unbefristet. Betroffen sind rund 170.000 Münchner.
An Bayerns Schulen soll das Gendern verboten werden. So will es der Ministerpräsident. In der gerne zitierten Schulfamilie kommt Söders Vorstoß alles andere als gut an.