Coronavirus in Bayern
Neue Regeln: Wann müssen Schüler bei Erkältungen zuhause bleiben?
Stand 03.09.20 - 15:28 Uhr
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Darf mein Kind mit leichtem Schnupfen in die Schule? Wann muss es Zuhause bleiben? Was passiert bei einem Corona-Fall in der Schule? Wir klären die Fragen:
© Foto: shutterstock
Corona-Regeln für die Schule in Bayern
Wenige Tage vor dem Star des neues Schuljahres hat das bayerische Kultusministerium nun neue Hygieneregeln für Schüler mit einer Erkältung vorgestellt.
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Konzepts über den Umgang mit Schülern mit Erkärtungssympthomen:
- Bei leichten, neu aufgetretenen Symptomen, wie Schnupfen und gelegentlicher Husten, ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde.
Betreten Schüler in diesen Fällen die Schule dennoch, werden sie in der Schule isoliert und – sofern möglich – von den Eltern abgeholt oder nach Hause geschickt.
Hiervon kann im Bereich der Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren abgewichen werden (analog den Kindertagesstätten).
Dies bedeutet, dass in Stufe 1 und 2 diese Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten weiterhin die Schule besuchen dürfen.
Konzepts über den Umgang mit kranken Schülern:
- Kranke Schüler mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
- Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler nach mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind.
- In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt/Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
- Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.
Was passiert wenn ein Schüler positiv auf Corona getestet wird?
Unabhängig von der jeweils geltenden Stufe gilt bei Auftreten einzelner Corona-Verdachtsfälle bzw. bestätigter Corona-Fälle innerhalb einer Klasse bzw. innerhalb einer Schule (Maßstab Einzelschule) Folgendes:
- zeitlich befristete Einstellung des Präsenzunterrichts / Umstellung auf Distanzunterricht in der/den jeweils betroffenen Klasse/n bzw. Kursen; sofern aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ggf. auch an der gesamten Schule
- rasche Testung der Betroffenen nach Entscheidung der Gesundheitsbehörden.
-  Testung der gesamten Klasse / Lerngruppe auf SARS-CoV-2 sowie Ausschluss für 14 Tage vom Unterricht bei einem bestätigten Fall einer COVID-19-Erkrankung in der Klasse / Lerngruppe.
Was bedeuten die Stufen? Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 – < 50 pro 100.000 EinwohnerÂ
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 EinwohnerÂ
Maßstab Landkreis/kreisfreie Stadt.
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