Ohne Maske und Abstand
Neue Regeln für Feste und Feierlichkeiten
Stand 29.06.20 - 13:02 Uhr
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Private Feierlichkeiten sind ab sofort wieder möglich - und das sogar ohne Maske und Abstand. Welche Regeln in Bayern konkret für Feste gelten, findest du hier im Überblick.
Foto: Pixabay
Das gilt in Bayern für private FeiernÂ
Wer demnächst eine Hochzeits- oder Geburtstagsfeier plant, kann aufatmen: Bayern lockert die Corona-Regeln für private Feiern! Diese Regelungen gelten derzeit für Feierlichkeiten in geschlossenen Gesellschaften oder in den eigenen vier Wänden:
- Anzeige -Das sind die Regeln für Feiern in geschlossenen Gesellschaften
Feierlichkeiten in Gasthäusern oder anderen Veranstaltungsräumen dürfen künftig auch wieder ohne Mundschutz stattfinden. Auch die Abstandsregel entfällt. Das teilte das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage des Hotel- und Gaststättenverband mit.
Die Lockerung gilt für Feste in geschlossenen Gesellschaften, sofern keine weiteren Gäste im selben Raum sind. Außerhalb des geschlossenen Bereichs muss allerdings weiter ein Mundschutz getragen werden. Zudem gilt die Obergrenze von 50 Personen im Inneren und 100 im Freien.
[MD_Portal_Script ScriptID="6381441" location="leftALone"]Sofern es bei der Feier Live-Musik gibt, gelten besondere Abstandsregeln. Die Musiker müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Gästen halten, Blasmusiker mindestens zwei Meter Abstand.
Diese Regeln gelten für private Feiern zu Hause
Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine Besucherzahl. Auf die Maske darf verzichtet werden. Gastgeber sollten allerdinfs nur so viele Personen einladen, dass den Gästen untereinander genug Platz bleibt. Zudem wird empfohlen, in geschlossenen Räumen regelmäßig für frische Luft zu sorgen.Â
Grillen: Zuhause erlaubt, in der Öffentlichkeit noch nicht
Wer demnächst eine Grillparty mit Freunden plant, sollte beachten, dass dies derzeit nur bei einem von euch zu Hause erlaubt ist. Wer sich allerdings zum Grillen gerne mit Freunden im Park oder am See treffen will, hat diesen Sommer leider Pech. Zwar darf man im Freien in einer Gruppe von bis zu zehn Personen zusammensitzen – aber eben nicht zum rauschenden Grill-Fest.
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