Corona-Maßnahmen
Nächtliches Alkoholverbot ab 22h
Stand 13.10.20 - 16:31 Uhr
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Erneut hat München den Corona-Grenzwert überschritten. Nachdem es  50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gab verschärft die Stadt wieder die Corona-Maßnahmen- unter anderem mit einem Alkoholverbot.
Foto: Shutterstock
München verschärft erneut die Corona-Maßnahmen
Am Montag 12. Oktober 2020 lag laut Robert-Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz bei 50,6. Somit ist die Zahl der mit Corona infizierten Menschen deutlich gestiegen. Nach einer Lockerung der Maßnahmen werden diese nun ab Mittwoch 14. Oktober wieder verschärft
- Anzeige -Maskenpflicht in der Innenstadt tritt wieder in Kraft
Nach dem Anstieg der Corona-Zahlen wurde am Montag erneut eine Maskenpflicht an ausgewählten Orten der Innenstadt durch eine Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung erlasen. Die generelle Maskenpflicht tritt am Mittwoch 14. Oktober ab 9 Uhr in der Altstadt-Fußgängerzone in Kraft. Sie gilt täglich von 9 bi 23 Uhr bis Dienstag 27. Oktober
Wo gilt die Maskenpflicht in der Innenstadt?
Die Maskenpflicht gilt an folgenden Orten:
-  Altstadt-Fußgängerzone ( Neuhauser Straße, Kaufinger Straße, Theatinerstraße, Rindermarkt, Odeonsplatz) einschließlich Schützenstraße
- Stachus
- Marienplatz
- Viktualienmarkt
- Gehwege im Tal
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Alkohol-Ausschankverbot in der Gastronomie
Wie in den Vorwochen darf weiterhin an den benannten Hotspots von 23 bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden. Zusätzlich gilt ab Mittwoch 14. Oktober um Mitternacht ein generelles Alkohol-Ausschankverbot in der Gastronomie ab 22 Uhr. Es ist also nach 22 Uhr nicht mehr möglich in Kneipen, Bars oder Restaurants alkoholische Getränke zu bestellen. Dieses Verbot gilt bis 27. Oktober um Mitternacht.
- Anzeige -Wo gilt das nächtliche-Alkoholverbot?
Das Alkoholverbot gilt in allen Gaststätten (Bars, Restaurant, Wirtshaus etc…). Hinzukommen die folgenden als Hotspots benannten öffentliche Plätze:
- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Gerner Brücke
- Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
- Wedekindplatz - Anzeige -
Was sind die Strafen bei Verstößen?
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum an den Oben genannten öffentlichen Plätzen nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot an den Hotspots verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro. Abhängig von Situation, Verhalten und Wiederholungsfall kann das Bußgeld auch höher ausfallen.
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