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Coronavirus in Bayern

Gerichtsurteil: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen

Stand 01.04.21 - 15:56 Uhr

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Schuhgeschäfte gehören nach einem Beschluss des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den „unverzichtbaren“ Ladengeschäften.

Gerichtsurteil: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen

© Foto: shutterstock

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

München (dpa/lby) – Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) habe am Mittwoch entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehörten, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit.

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Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen.

Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.


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