Coronavirus in Bayern
Gericht kippt Sperrstunde für Biergärten und Restaurants
Stand 19.06.20 - 17:55 Uhr
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Ein Gastwirt aus Unterfranken hat gegen die Corona-Sperrstunde geklagt und recht bekommen. Dürfen Biergärten und Restaurants jetzt länger öffnen?
© Foto: shutterstock
Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die derzeit noch geltende Corona-Sperrstunde ab 22 Uhr für Bayerns Gastronomie gekippt. Ein Gastwirt aus Unterfranken hatte die zeitliche Beschränkung der Bewirtung per Eilverfahrens angefochten.
- Anzeige -Die Richter bewerteten die zeitlich von 6 bis 22 Uhr eingeschränkte Abgabe von Speisen und Getränken sowohl in den Innenräumen von Gaststätten als auch auf Freischankflächen «als nicht rechtskonform».
Keinen nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen
Die Öffnung der Gastronomie seit dem 29. Mai 2020 hat bislang nicht zu einem nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus geführt, lautet die Begründung des Urteils. Daher ist die zeitliche Beschränkung unverhältnismäßig.
Alkoholbedingte Missachtung von Hygieneregeln
Die Befürchtung der Staatsregierung, es könne alkoholbedingt zur Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln und deshalb zu mehr Infektionen kommen, akzeptiert das Gericht nicht.
Hierfür hätte man ein Verbot für den Ausschank alkoholischer Getränke ab einer bestimmten Uhrzeit verhängen können, allerdings ohne generelle Sperrstunde, urteilten die Richter. Auch das Bedürfnis, die Auswirkungen der Öffnung der Gastronomie auf das Infektionsgeschehen zu beobachten, rechtfertige angesichts der weitgehenden Lockerungen im öffentlichen Leben die Beschränkung nicht.
- Anzeige -Sperrstunde sollte eigentlich ausgeweitet werden
Am Dienstag hat der bayerische Ministerpräsident verkündet, die Sperrstunde ab diesem Montag auf 23.00 Uhr zu verlängern. Ob sich an dem Plan nun durch den Gerichtsentscheid etwas ändern wird, bleibt abzuwarten.
Das bayerische Gesundheitsministerium erklärte, dass die zeitliche Begrenzung damit "ab sofort nicht mehr einzuhalten ist". Somit können Biergarten und Restaurants jetzt wieder zu ihren gewohnten Öffnungszeit, wie vor der Corona-Krise öffnen.
- Anzeige -Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen
Die Richter betonen, dass ihre Entscheidung nicht die weiter bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellen und sonstigen Vergnügungsstätten durch die Entscheidung berühre.
Auch die anderweitig vorgegebenen Sperrzeiten, etwa zum Schutz der Nachbarschaft oder nach der Bayerischen Biergartenverordnung, seien weiterhin zu beachten.
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