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Coronavirus in Deutschland

Genesenenzertifikat jetzt auch nach Schnelltests möglich: das musst du beachten

Stand 23.02.22 - 16:28 Uhr

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Die EU hat neue Richtlinien für die Genesenenzertifikat festgelegt, um die Labore weiter zu entlassen. Es gibt allerdings ein paar Dinge zu beachten.

Genesenenzertifikat jetzt auch nach Schnelltests möglich: das musst du beachten
© Foto: shutterstock

Neue Regeln bei EU-Zertifikaten für Genesene

Im Zuge der Omikron-Welle ist es in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Deshalb hat die EU jetzt festgelegt, dass die Genesenenzertifikate auch auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können.

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Das heißt, dass man den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion auch nach einem positiven Schnelltest, ohne PCR-Test, erhalten kann. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Was muss man beachten?

Der Schnelltest muss durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein – ein Test Zuhause reicht also nicht aus. Außerdem muss der verwendete Schnelltest auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein.

Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.

Genesenenzertifikate für Reisen innerhalb der EU

Die EU-Zertifikate über Impfungen, Genesungen und frische Tests können etwa digital auf dem Smartphone hinterlegt werden. Per QR-Code kann man so in zahlreichen Ländern, auch außerhalb der Europäischen Union, nachweisen, dass man etwa bestimmte Einreisevoraussetzungen erfüllt.

Mit Material der dpa

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