Coronavirus in Europa
Generelle Einreise-Testpflicht soll ab Sonntag gelten
Stand 25.03.21 - 16:47 Uhr
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Bereits ab morgen soll eine von der Regierung geplante neue Einreiseverordnung gelten. Berichten zufolge müssen dann alle Flugpassagiere, die nach Deutschland wollen, vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen.
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Testpflicht für alle Flug-Rückkehrer – egal ob aus einem Risikogebiet oder nicht
Update (25.03.2021 | 16:15 Uhr)
Die geplante generelle Corona-Testpflicht für Einreisen per Flugzeug nach Deutschland soll ab diesem Sonntag um 0.00 Uhr gelten. Grund sei, dass Reisende und Fluggesellschaften sich darauf einstellen können, hieß es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Berlin (dpa) – Die geplante umfassende Testpflicht für Reiserückkehrer auf dem Luftweg soll nach einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums bereits an diesem Freitag in Kraft treten.
- Anzeige -«Sie soll unabhängig davon gelten, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet», heißt es im Begleitschreiben des Ministeriums an das Kanzleramt und die anderen Ressorts. Der Beschluss soll noch an diesem Donnerstag im Umlaufverfahren gefasst werden.Â
Wer keinen negativen Test vorlegen kann, darf nicht einreisen
«Personen, die einen entsprechenden Testnachweis nicht vor Abreise ihrem Beförderer vorlegen können, dürfen nicht befördert werden», heißt es in dem Text. Bund und Länder hatten die Neuerung in der Nacht zum Dienstag in ihren Corona-Beratungen beschlossen.
Bisher ist eine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland nur für Reisende vorgesehen, die sich in den zehn Tagen zuvor in einem Gebiet aufgehalten haben, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Mutationen verbreitet sind.
Testpflicht vorerst bis 12. Mai festgelegt
«Mit einer Testung bereits vor Abflug wird die Wahrscheinlichkeit gesenkt, dass infizierte Personen reisen und andere während des Fluges anstecken können bzw. einen zusätzlichen Eintrag von SARS-CoV-2 Infektionen nach Deutschland verursachen», heißt es in dem Entwurf weiter.
Das Testen ergänze bereits etablierte Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen einer Maske, Abstandhalten und Hygienemaßnahmen – diese müssten unbedingt weiter eingehalten werden. Die Regelung soll zunächst bis zum 12. Mai gelten.
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