Coronavirus in Bayern
Freedom Day 3. April: Diese Maßnahmen bleiben jetzt noch
Stand 03.04.22 - 19:56 Uhr
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Nachdem die Gesundheitsminister der Länder bereits eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen ausgeschlossen haben, hat sich das Bayerische Kabinett auf das weitere Vorgehen in Bayern geeinigt. Diese Regeln gelten jetzt.
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Diese Regeln gelten nach dem 2. April in Bayern
München (dpa/lby) – Trotz landesweit extrem hoher Infektionszahlen nimmt die Staatsregierung das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen an diesem Wochenende hin.
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Bayern wird nicht zum Hotspot erklärt, jedenfalls «auf absehbare Zeit nicht» – das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag angekündigt. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin etwa an einer Maskenpflicht auch in allen Innenräumen festzuhalten.
Maskenpflicht nur noch im ÖPNV und in Pflegeeinrichtgungen
Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am 2. April.
Diese Regeln bleiben dann noch:
- Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr
- Maskenpflicht in Pflegeheimen und Kliniken
- Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen
Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen weg.
In der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag beschlossen hat, werden also wohl nur noch die nötigsten Basis-Schutzmaßnahmen enthalten sein. Masken im Innenraum und Abstandsgebote sind in der neuen Verordnung nur als Empfehlung enthalten.
Keine Hotspots in Bayern
Das von der Ampel-Koalition im Bund durchgedrückte neue Bundesinfektionsschutzgesetz würde eine Verlängerung der strikteren Auflagen nur gestatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebietskörperschaft kann dann nur zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell nicht der Fall, obwohl die Infektionszahlen derart hoch sind.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek ergänzte zudem, dass die Quarantäne- und Isolationsregeln diskutiert werden müssen. Das RKI sollen zeitnah an neuen Regelungen arbeiten – da sonst in vielen Bereichen Personalmangel droht. Die neue Corona-Verordnung gilt bis 30. April.
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