Coronavirus in Deutschland
Fragen & Antworten rund um 3G am Arbeitsplatz: Was ab sofort gilt
Stand 23.11.21 - 17:40 Uhr
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Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen 3G-Regeln. Außerdem sollen wieder mehr Mitarbeiter ins Homeoffice. Ein Überblick, was für Unternehmen und Beschäftigte gilt.
Ab Mittwoch soll an Arbeitsplätzen, bei denen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, die Arbeit von zu Hause aus ermöglicht werden. Foto: Fabian Strauch/dpa/Illustration
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht ab 24. November 2021
Berlin (dpa) – Im Kampf gegen die Pandemie gelten bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.
- Anzeige -Welche Tests und Nachweise braucht man?
Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis.
Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden.
Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.
Welche Strafen drohen Arbeitnehmern?
Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpften Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.»
Für wen gilt die Homeoffice-Pflicht?
Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – zum Beispiel Schalterdienste bei erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben.
Die Beschäftigten wiederum haben ein Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
- Anzeige -Kritik von Datenschützern
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.» Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.
«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum – etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch sei nicht sinnvoll zu schaffen.
Hürden im Alltag
Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden – etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden.» Angesichts der Hürden sprechen sich die Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus – also notfalls mit Impfpflicht am Arbeitsplatz.
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