Coronavirus in Bayern
Doch keine Öffnung? Söder kündigt nach Urteil neue Auflagen für Bars und Kneipen an
Stand 23.07.21 - 16:07 Uhr
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Reine Schankwirtschaften in Bayern dürfen ihre Innenräume wieder für Gäste öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelung zur Schließung von Innenräumen von Bars und Kneipen gekippt, wie das Gericht mitteilte. Söder kündigt jetzt jedoch bereits Auflagen an.
Foto: Michael Kappeler/dpa-pool/dpa
Kabinett soll Auflagen für Bars und Kneipen festlegen
Gmund (dpa/lby) – Auch nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lehnt Ministerpräsident Markus Söder eine generelle Öffnung von Bars und Kneipen ab.
- Anzeige -«Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben», sagte der CSU-Chef am Freitag nach einer Klausur des Parteivorstands in Gmund am Tegernsee. Er kündigte an, dass das Kabinett am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen werde.
Inzidenzen, Sperrstunden oder Sitzplatzpflicht?
Söder betonte, das Urteil halte zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig. Denkbar seien etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.
Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, sagte Söder. Für die klassische Nachtgastronomie habe dies aber zunächst keine Auswirkungen.
Urteil von Verwaltungsgerichtshof für Öffnung von Bars und Kneipen
Der Verwaltungsgerichtshof hatte am Freitag entschieden, dass reine Kneipen und Bars im Freistaat ab sofort auch innen wieder öffnen dürfen. Er kippte damit die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften.
Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.
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