Coronavirus in Spanien
Das bedeutet die Reisewarnung für den Spanien-Urlaub
Stand 18.08.20 - 15:54 Uhr
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Kann ich in den Urlaub nach Spanien oder Mallorca? Die erneute Reisewarnung für fast ganz Spanien (inklusive der Balearen), bringt viele Urlaubspläne durcheinander. Das musst du jetzt wissen:
© Foto: shutterstock
Spanien – das gilt aktuell für gebuchte Reisen
Die Bundesregierung hat vergangenen Freitag eine erneute Reisewarnung für ganz Spanien mit Ausnahme der Kanaren herausgegeben. Das hat Auswirkungen für viele Reisende. Doch was gilt für wen? Was gilt bei einer Pauschaulreise, was bei einer Individualreise? Die wichtigsten Infos im Überblick:
- Anzeige -Reisewarnung: Was muss ich wissen, wenn ich bereits vor Ort bin?
Pauschalreise: Wer sich als Pauschalurlauber bereits vor Ort befindet, wird auf Kosten des Reiseveranstalters nach Deutschland zurückgeflogen – dann steht ggf. eine frühere Abreise an. Aber Pauschalurlauber sollten den Rückflug unbedingt nutzen, denn sonst müssen sie ihre Rückreise später selbst bezahlen.
Individualreise: Wer seine Reise selbst organisiert hat und bereits vor Ort ist, muss sich selbst um die Rückreise kümmern. Man ist dann allerdings nicht gezwungen früher abzureisen, denn eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Man kann also den geplanten und gebuchten Rückflug nehmen, sollten aber prüfen, ob dieser wirklich stattfindet.
Corona-Test und Quarantäne: Wer jetzt zum Beispiel von Mallorca oder einem anderen Ort in Spanien nach Deutschland zurückkommt, gilt als Rückkehrer aus einem Risikogebiet. In Deutschland muss man also verpflichtend zum Corona-Test und Quarantäne, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Reisewarnung: Was muss ich wissen, wenn ich los will?
Pauschalreise: Wer als Pauschalurlauber die Reise in den kommenden Tagen antreten wollte, hat nun schlechte Karten. Denn für deutsche Reiseveranstalter ist die Reisewarnung bindend und sie müssen die Reisen absagen. Die Anzahlungen bekommt man in diesem Fall zurück.Â
- Anzeige -Individualreise: Wer seine Reise selbst organisiert hat, sollte sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Wird der Flug von der Airline gestrichen, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgeführt wird, gibt es kein Geld zurück, wenn man den Flug verfallen lässt.
- Anzeige -Reisewarnung: Was muss ich wissen, wenn ich in einigen Wochen bald los will?
Pauschalreise: Wer als Pauschalurlauber z.B. für die Herbstferien gebucht hat, muss sich noch gedulden. Bisher steht noch nicht fest, wie lange die Reisewarnung gilt und die Corona-Lage kann sich jederzeit ändern. Wer trotzdem jetzt sofort storniert, dem drohen Stornogebühren.
Individualreise: Auch wer seine Reise selbst organisiert hat, sollte noch abwarten und sich kurz vor der Reise sich mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen.Â
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