Coronavirus in Deutschland
Bundestag beschließt Corona-Notbremse
Stand 22.04.21 - 14:42 Uhr
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Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.Â
Foto: dpa
Bundeseinheitliche Notbremse gegen Corona beschlossen
Der Bundestag hat am Mittwoch eine Bundes-Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Mit der entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes rücken Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher.
- Anzeige -In namentlicher Abstimmung votierten 342 Abgeordnete für das Gesetz. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Zuvor hatten in zweiter Lesung die Fraktionen von Union und SPD dafür gestimmt. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das Gesetz. Die Grünen hatten sich enthalten.
Deutschlandweit einheitliche Regelungen
Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.
Wann tritt die Notbremse in Kraft?
Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.
Das sind die bundesweiten Corona-Regeln ab einer Inzidenz von 100
- Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Zusätzlich sollen Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt sein, vorausgesetzt, man ist alleine unterwegs.
- Private Treffen: Menschen aus einem Haushalt dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen – Maximal erlaubt sind fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Geschäfte und Läden dürfen ab einer Inzidenz von 100 nicht mehr öffnen. Termin-Shopping ist bis zu einer Inzidenz von 150 erlaubt, darüber nur noch Click&Collect
- Gastronomie:Â To-Go-Angebote und Auslieferungen bleiben erlaubt.
- Körpernahe Dienstleistungen: nur zu medizinischen, therapeutischen, seelsorgerischen oder pflegerischen Zwecken. Ausnahme: Friseur-Besuche und Fußpflege, jedoch immer mit aktuellem negativem Corona-Test und Maske.
- Schließung aller Freizeiteinrichtungen ab Inzidenz von 100 Ausnahme: Zoos und botanische Gärten mit negativem Corona-Test.
- Sport: Individualsport bleibt möglich, aber nur maximal zu zweit bzw. mit Personen aus dem eigenem Hausstand. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sollen weiterhin Sport in Gruppen machen können
- Homeoffice und Testpflicht: Homeoffice-Pflicht wird im Infektionsschutzgesetz verankert. Wenn Homeoffice nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen
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Sonderregelung für Schulen in BayernÂ
Nach den neuen bundesweiten Regeln der Notbremse sollen die Schulen ab einer Inzidenz von 165 auf Distanzunterricht umstellen.
Bayern weicht aber davon ab: Hier wird es schon ab einer Inzidenz von 100 Distanzunterricht geben. Ausgenommen sind die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie die elfte Jahrgangsstufe.
Gewalt bei Gegendemonstration
Dem Beschluss ging ein verbaler Schlagabtausch im Plenum voraus. Nahe dem Reichstagsgebäude demonstrierten mehr als 8000 Gegnern der Corona-Maßnahmen. Wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Regeln untersagte die Polizei die Demonstration. Beamte versuchten, Teilnehmer zu zerstreuen. Demonstranten griffen Polizisten an.
Mit Material der dpa
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