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In Bayern

Beherbungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots

Stand 07.10.20 - 16:27 Uhr

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Reisende aus einem sogenannten Corona-Hotspot in Deutschland dürfen in Bayern künftig nicht mehr beherbergt werden. Was diese Regelung für Urlauber bedeutet, hier im Überblick.

Beherbungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots

Foto: Pixabay

Touristische Ãœbernachtungen nur noch mit negativem Corona-Test

Urlauber aus Corona-Hotspots in Deutschland ohne negativen Corona-Test dürfen von diesem Donnerstag (08. Oktober 2020) an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München an. 

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Welche Gebiete sind vom bayerischen Beherberungsverbot betroffen?

Das sogenannte Beherbergungsverbot soll für deutsche Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Welche Gebiete konkret darunter fallen, müsse das bayerische Gesundheitsministerium noch festlegen. Sofern sich dieses an der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts orientiert, wären das derzeit die folgenden deutschen Risikogebiete:

  • Hamm- NRW
  • Remscheid- NRW
  • Vechta- Niedersachsen
  • Berlin: Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg

Wird es eine Corona-Testpflicht für Urlauber in Bayern geben?

Nein, allerdings erklärte Ministerpräsident Markus Söder, dass Urlauber aus deutschen Risikogebieten künftig nur in Hotels und Gaststätten in Bayern beherbegt werden können, wenn diese einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Gibt es eine entsprechende Regelung auch in anderen Bundesländern?

Ja, auch die übrigen deutschen Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Corona-Risikogebieten beschlossen. Das Verbot gelte bundesweit, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun.

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