Corona-Pandemie
Bayern hebt Katastrophenfall auf und verkündet weitere Öffnungen
Stand 07.06.21 - 10:02 Uhr
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Wie sieht der weitere Weg in Bayern in der Corona-Pandemie aus? Das hat das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Markus Söder nun festgelegt. Die neuen Regelungen im Überblick.
Foto: dpa
Lockerungen bei Kontakten und im Freizeitbereich
Ab Montag, 7. Juni 2021, gilt in Bayern eine neue Infektionsschutzverordnung. Angesichts der sinkenden Infektionszahlen im Freistaat, gibt es weitere Lockerungen und Öffnungsschritte.
- Anzeige -Rund 20 Prozent der Menschen in Bayern sind bereits voll geimpft, 15 Prozent zum Teil. Daher können der bayerischen Bevölkerung wieder mehr Möglichkeiten geboten werden, so Ministerpsäident Markus Söder. Die landesweite Inzidenz liegt mittleriwele unter 30 – so gut waren die Zahlen seit Oktober 2020 nicht mehr.
Das gilt ab Montag, 7. Juni 2021 in Bayern:
Der Katastrophenfall in Bayern wird aufgehoben. Die Bundesnotbremse gilt allerdings noch weiter bis zum 30. Juni 2021, läuft danach aber aus. In bayerischen Orten mit Inzidenzen über 100 regelt bis dahin weiterhin der Bund was gilt.
Künftig gelten nur mehr zwei Inzidenz-Schwellenwerte: 50 und 100. Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.
Die Kontaktbeschränkungen in Bayern werden gelockert: In bayerischen Orten mit Inzidenen zwischen 50 und 100 gilt künftig: 10 Personen aus maximal drei Haushalten dürfen sich treffen. Unter einem Inzidenzwert von 50: auch maximal 10 Personen, aber ohne Haushaltsbegrenzung.
Private Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigugng, Geburtstage, Schul- und Vereinsfeiern gilt künftig bei Inzidenzen unter 100: 50 Personen außen, 25 Personen innen, mit Test. Unter einer Inzidenz von 50 gilt: 100 Personen außen, 50 innen, ohne Test.
Handel: bei einer Inzidenz von unter 100 fällt künftig die Terminpflicht ("Click & Meet") weg.
Gastronomie: In Orten mit einer Inzidenz unter 100 dürfen Speisegaststätten sowohl außen als auch innen bis 24 Uhr öffnen, ab einer Inzidenz von 50 gilt Testpflicht.
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Bei Kulturveranstaltungen im Freien werden künftig 500 Personen zugelassen, ab einer Inzidenz von 50 gilt Testpflicht.
Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
In den Schulen findet ab dem 7. Juni in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Klassen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
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Kindertagesstätten kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz unter 100 also ab dem 21. Juni.
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Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
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