Plötzlich verschwunden
Vermisste Personen: Das musst du wissen
Stand 23.07.19 - 14:33 Uhr
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Für Angehörige ist das plötzliche Verschwinden eines Verwandten oder guten Freundes der Albtraum schlechthin. Wir erklären dir, wie eine Vermisstenmeldung abläuft.
Das passiert, wenn eine Person vermisst gemeldet wird
Mehr als 11.000 Menschen gelten in Deutschland als vermisst. Wie kannst du einen verschwundenen Angehörigen als vermisst melden? Ab wann gilt eine Person überhaupt als „vermisst“? Hier erfährst du alles was du dazu wissen musst.
- Anzeige -So gibst du eine Vermisstenmeldung auf
Ist eine dir nahestehende Person plötzlich verschwunden, kannst du bei jeder Polizeidienststelle eine Vermisstenmeldung aufgeben.
Zur Anzeigenerstattung benötigt die Polizei Folgendes:
• aktuelle Fotos der Person,
• eine Liste der möglichen Aufenthaltsorte
• Erreichbarkeiten von Verwandten
• die Handynummer des oder der Verschwundenen
• wenn möglich die IMEI-Nummer (International Mobile Station Equipment Identity) des Handys um das Telefon orten zu können
Außerdem ist es wichtig zu wissen, wann, wo und durch wen der Vermisste zuletzt gesehen wurde und welche Kleidungsstücke oder Erkennungsmerkmale er oder sie dabei bei sich trug.
Damit die Polizei wirklich nach der verschwundenen Person fahndet, müssen außerdem folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die gesuchte Person darf sich nicht mehr in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufhalten und ihr aktueller Aufenthaltsort ist unbekannt. Außerdem muss bei erwachsenen, gesunden Personen eine sogenannte Gefahr für „Leib oder Leben“ bestehen. Darunter versteht die Polizei zum Beispiel, dass die Person Opfer einer Straftat geworden sein könnte. Bei minderjährigen, kranken und suizidalen Menschen geht die Polizei grundsätzlich von einer solchen Gefahr aus.
So läuft eine Suchaktion abÂ
Anschließend beginnen die Einsatzkräfte in regionalen Krankenhäusern nachzufragen, ob der Vermisste Opfer eines Unfalls war. Verläuft die Suche erfolglos, wird der Vermisste bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Mit deiner Zustimmung wird die Suchaktion medial veröffentlicht. In weiteren Schritten folgen Hausdurchsuchungen der vermissten Person. Die Umgebung wird abgesucht und persönliche Notizen wie etwa Tagebücher werden überprüft.
Auch werden zum Beispiel Boardinglisten von Fluganbietern überprüft.
Von den täglich über 300 bei der Polizei eingehenden Vermisstenfällen werden übrigens fast alle schnell aufgeklärt: Viele Leute fahren in den Urlaub oder gehen ins Krankenhaus, ohne ihren Angehörigen Bescheid zu geben.
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