Umweltschutz
Stadtrat stellt Anträge: Kein Einweggeschirr mehr in München
Stand 30.05.23 - 16:21 Uhr
Nach dem Beginn der Mehrwegangebotspflicht möchte der Münchner Stadtrat das Konzept auch auf kleinere Gastronomiebetriebe erweitern - mit einer Steuer auf Einwegprodukte und einer Förderung für Mehrwegprodukte.
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Weiterer Schritt zum Zero-Waste-Konzept
Der Stadtrat möchte sich vermehrt auf die schrittweise Abschaffung von Einwegverpackungen und -geschirr konzentrieren. Aus diesem Grund wurden jetzt zwei Anträge gestellt, die den Weg zur Zero-Waste-City München weiter ebnen sollen.
- Anzeige -Wie soll der Antrag einer Versteuerung aussehen?
Der Antrag der Grünen fordert eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie. Denn nach einem Rechtsstreit der Stadt Tübingen hat das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2023 die Kompetenz zugesprochen, eine örtliche Abgabe auf Einweggeschirr, -verpackungen und -besteck in der Gastronomie zu erheben. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2023 bundesweit die Mehrwegangebotspflicht.
Auf diesen Begründungen und dem Fakt, dass München Zero-Waste-City werden, will die Stadtratsfraktion der Grünen Einwegartikel deutlich verteuern, um den Anreiz Mehrwegartikel zu nutzen zu erhöhen. Neben der Verminderung von Ressourcenverschwendung durch Einwegartikel, kann die Stadt dies zur Finanzierung der Abfallvermeidungsmaßnahmen nutzen.
Zusätzliche Mehrwegförderung
Neben der Verteuerung von Einwegartikel will die Grünen Fraktion, sowie die SPD/Volt Fraktion auf eine Mehrwegförderung in kleineren Gastronomiebetrieben setzen.
Für alle Betriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten und nicht von der seit 1. Januar 2023 bundesweit gültigen Mehrwegangebotspflicht betroffen sind, soll ein befristetes Förderprogramm für Mehrweggeschirr auf den Weg gebracht werden. Will ein kleiner Betrieb, auf die die Pflicht nicht zutrifft, allerdings freiwillig bei Umweltschutz und Abfallvermeidung mitwirken, der soll für einen befristeten Zeitraum weiterhin dabei unterstützt werden.
Die lokale Wirtschaft soll an dieser Stelle unterstützt und damit auch die Verbreitung von Mehrwegsystemen gefördert werden. Denn je mehr Ausgabe- und Rückgabestellen es gibt, desto einfacher wird auch der Umgang für die Kunden. Finanziert werden soll die Förderung durch Restmittel aus einem vorangegangenen Förderprogramm.
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