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Coronavirus in München

Reiter: Das sind die neuen Corona-Regeln für München

Stand 21.09.20 - 15:15 Uhr

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München hat am Freitag (18.09.2020) den Corona-Inzidenzwert von 50 überschritten. Jetzt hat Oberbürgermeister Dieter Reiter neue Corona-Regeln für München verkündet.

Reiter: Das sind die neuen Corona-Regeln für München

© Foto: shutterstock

Die neuen Corona-Maßnahmen in München

Um lokale Corona-Ausbruchsereignisse rechtzeitig eindämmen zu können, wurde für die 7-Tage-Inzidenz ein Schwellenwert von 50 sowie als „Frühwarnsystem“ ein Signalwert von 35 festgelegt. München hat diesen Schwellenwert seit Freitag überschritten. Deshalb hat Oberbürgermeister Dieter Reiter jetzt neue Corona-Regeln für München verkündet.


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Diese Corona-Regeln gelten in München ab Donnerstag (24.09.2020)

Kontaktbeschränkungen werden verschärft

  • Es dürfen sich künftig nur noch 5 Personen treffen oder 2 Haushalte oder Verwandte in direkter Blutlinie.

Private Feiern wie Hochzeiten etc.

  • Es gilt ab Donnerstag, dass bei privaten Feiern nur noch 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor zusammenkommen dürfen.

Maskenpflicht an Hotspots in München

  • Im Bereich der Altstadt, dem Vikualienmarkt, dem Marienplatz und der Sendlingerstraße muss überall Maske getragen werden und zwar im Gehen, Stehen und Sitzen.

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Am Mittwoch sollen die neuen Regeln erlassen werden

Am Mittwoch will die Stadt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Man stelle sich darauf ein, dass die Infektionszahlen bis dahin nicht wieder unter den kritischen Wert von 50 Infizierten pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche sinken, sagte Reiter.

Am Montag hatte der so genannte Inzidenzwert bei 55,9 gelegen. Bleiben die Werte wie erwartet unverändert hoch, sollen die Regelungen ab Donnerstag vorerst sieben Tage lang gelten. Danach werde man die Lage neu bewerten.

Schulen und Kitas sollen offen bleiben – auch bei einem Inzidenzwert über 50

Da besonders Familien unter der Situation leiden, wird besonnen vorgegangen. Der Schul- und Kitabetrieb wird so weit wie möglich aufrecht erhalten – nach den vorgegebenen Regeln des Freistaats. Die Maskenpflicht für Schüler ab der 5. Klasse bleibt allerdings bestehen.

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