Öffentlicher Nahverkehr
MVV-Tickets werden teurer
Stand 10.09.20 - 13:54 Uhr
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Erstmals seit drei Jahren werden die Preise für Fahrten im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) wieder steigen. Alle Details zu den neuen Preisen hier im Überblick.
Foto: MVV
Preiserhöhung ab Dezember
Am Donnerstag (10.09.2020) haben sich die Gesellschafter des MVV (die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und die acht Landkreise im MVV-Gebiet) getroffen, um über die neuen Tarife zu entscheiden, die vom Fahrplanwechsel ab dem 13. Dezember an gelten sollen. Sowohl gekaufte Tickets als auch Zeitkarten werden künftig teurer.
- Anzeige -Corona-Krise macht Preiserhöhung notwendig
Ein Grund für die Preiserhöhungen ist die Corona-Krise. Im Frühjahr waren die Fahrgastzahlen massiv eingebrochen und haben nach wie vor das frühere Niveau nicht wieder erreicht. Busse, Tram- sowie U- und S-Bahnen blieben während der Corona-Einschränkungen im Frühjahr über Wochen weitgehend leer, mit entsprechenden Einnahmeausfällen.
In den vergangenen beiden Jahren 2019 und 2018 blieben Fahrgäste des MVV von Preiserhöhungen verschont. Im Rahmen der Tarifreform im letzten Jahr sanken die MVV-Preise sogar um durchschnittlich sieben Prozent.
So ändern sich die Fahrpreise ab Dezember
Im Durchschnitt erhöhen sich die MVV-Fahrpreise ab dem 13. Dezember 2020 um 2,8 Prozent. Beim Zonentarif beträgt die Preisanpassung im Durchschnitt 2,7 Prozent, bei den Zeitkarten durchschnittlich 2,9 Prozent.
Bei den Einzelfahrscheinen kommt es zu folgenden Änderungen (Auszug):
• Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke bleibt unverändert, der Preis der Einzelfahrkarte für die Zone M / 2 Zonen wird um 10 Cent auf künftig 3,40 Euro erhöht.
• Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 14,00 Euro auf 14,60 Euro angehoben, der Preis der Streifenkarte U21 von bisher 7,70 Euro auf künftig 8,00 Euro – dies sind 6 Cent bzw. 3 Cent pro Streifen.
• Die Preise der Tageskarten werden zwischen 1,2 Prozent und 2,3 Prozent angehoben. So wird beispielsweise der Preis der Gruppen-Tageskarte für die Zonen M – 5 von 24,30 Euro auf 24,70 Euro erhöht. Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M / 2 Zonen steigt um 10 Cent auf künftig 7,90 Euro. Die Preise für die Kinder-Tageskarte (3,20 Euro) und die Fahrrad-Tageskarte (3,00 Euro) bleiben unverändert.
- Anzeige -Bei den Zeitkarten und Abonnements kommt es zu folgenden Änderungen:
• Die Preise der IsarCard-Monatskarten werden überwiegend um 3,3 Prozent bzw. um 3,5 Prozent angehoben. Der Preis der IsarCard-Monatskarte für die Zone M / 2 Zonen etwa steigt um 1,80 Euro von bisher 55,20 Euro auf künftig 57,00 Euro.
• Die Preise der IsarCard-Wochenkarten werden um durchschnittlich 3,8 Prozent erhöht. So kostet etwa eine IsarCard-Wochenkarte für die Zone M / 2 Zonen künftig 17,80 Euro statt bisher 17,10 Euro. Die Wochenkarte für die Zonen M – 5 kostet künftig 60,30 Euro statt bisher 58,00 Euro.
• Die Preise der Monatskarten IsarCard9Uhr bleiben unverändert, um auch weiterhin Fahrten außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu fördern. Ebenso wird der Preis der IsarCardS nicht erhöht.
• Die Preise der IsarCard65-Monatskarten werden durchschnittlich um 3,1 Prozent erhöht – beispielsweise für die Zone M / 2 Zonen von bisher 46,40 Euro auf künftig 47,80 Euro.
Dabei erfolgt die Preisanpassung
• für IsarCard-Wochenkarten und -Monatskarten zum 13.12.2020,
• für Wochenkarten der Ausbildungstarife zum 14.12.2020,
• für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlung zum 01.01.2021.
Was passiert mit bereits gekauften Fahrkarten zum alten Tarif?
Bis zum 31. März 2021 können die bis zum 12. Dezember 2020 geltenden Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Einzel-, Tages- oder Streifenkarten) noch aufgebraucht werden. Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs mit Preisangabe in Euro können – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro je Bearbeitungsvorgang erstattet werden.
MVV-Abonnements mit jährlicher Zahlung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.
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