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Coronavirus in München

München: Gericht kippt Alkoholverbot – trotzdem bleibt es dieses Wochenende bestehen

Stand 28.08.20 - 21:17 Uhr

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Jetzt doch kein Alkoholverbot? Gericht kippt die Entscheidung um ein Alkoholverbot in München aber ACHTUNG! das gilt vorerst nicht für alle.

München: Gericht kippt Alkoholverbot – trotzdem bleibt es dieses Wochenende bestehen

© Foto: shutterstock (Symbolbild)

Fragen und Antworten zum Alkoholverbot in München

UPDATE 28.08.2020 – 20 Uhr:

Das Verwaltungsgericht München hat das Alkoholkonsumverbot  in einer Eilentscheidung wegen Unverhältnismäßigkeit ausgesetzt – zumindest für einen Münchner. Grund ist die vorangegangene Klage eines Münchners gewesen.

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ABER! Die Befreiung vom Verbot gilt vorerst wohl nur für den Kläger – zumindest an diesem Wochenende gilt das Alkoholverbot für den Rest der Münchner also trotzdem. Auch das Verkaufsverbot ab 21 Uhr wurde vom Gericht nicht beanstandet.

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Ab sofort gilt das nächtliche Alkoholverbot in München

Wegen der steigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen hat die Landeshauptstadt München eine Allgemeinverfügung über ein nächtliches Alkoholverbot im öffentlichen Raum erlassen. Wir klären die Fragen zum Alkoholverbot, den Bußgeldern und Kontrollen.


+++ Das Alkoholverbot gilt ab sofort (28.08) für die nächsten sieben Tage! +++


Was bedeutet das Alkoholverbot und wo gilt es?

  • Es darf im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München sieben Tage lang von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
  • Es darf im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München sieben Tage lang von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?

  • Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro.
  • Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt.

Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen – die Maximalstrafe liegt bei 25.000 Euro.


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Wie lange gilt das Alkoholverbot in München? 

Ab sofort gilt das Verbot für eine Dauer von sieben Tagen.

Wer kontrolliert das Alkoholverbot in München? 

Für die Durchsetzung von Maßnahmen zum Infektionsschutz im öffentlichen Raum ist in erster Linie die Polizei zuständig. Flankierend sind unterstützende Schwerpunkteinsätze des Kommunalen Außendienstes (KAD) der Landeshauptstadt denkbar, wie sie auch jetzt schon zeitweise am Gärtnerplatz erfolgen.

Was den Verkauf betrifft, werden das auch die Bezirksinspektionen und die Gewerbebehörde der Stadt im Rahmen ihres üblichen Außendienstes mit überprüfen.

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