Kitagebührenfreiheit
Kostenlose Kitas in München: Zuschuss der Stadt soll unterstützen
Stand 02.02.23 - 16:14 Uhr
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Seit einiger Zeit entlastet die Gebührenfreiheit an Kindertagesstätten viele Münchner Familien. Nach einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts scheint diese Errungenschaft jedoch auf der Kippe zu stehen. Nun soll es eine Lösung für das Problem geben.
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Defizitzuschuss soll Tagesstätten unterstützen
Die Gebührenfreiheit hat schon viele Münchner Familien entlastet und damit das auch so bleibt, soll es eine neue Lösung für die Eltern geben. Dabei soll das jetzige Zuschusssystem der Münchner Förderformel in einen Defizitzuschuss umgewandelt werden, der eine soziale Gebührengestaltung und hohe Qualitätsstandards ermöglicht.
- Anzeige -Lösungsansatz der SPD/Volt
Die Lösung liefert die SPD/Volt mit einem Antrag an das Referat für Bildung und Sport, in dem sie fordern, dass das Zuschusssystem in ein Vertragssystem umgewandelt wird. Dieses System soll den Trägern zusätzlich zur BayKIBiG-Förderung notwendige Personal- und Sachkosten zur Verfügung stellen.
Das Bildungsreferat hatte zunächst einen anderen Vorschlag, von dem allerdings weniger Eltern profitiert hätten und sogar mehr zahlen müssten. Das will man aber in Zeiten wie diesen um jeden Preis vermeiden.
Regelung bisher
Münchenweit zahlen Eltern für Kinder im Alter für 0 bis unter Dreijährige höchstens 161 € und für Kinder von 3 bis 6 Jahren nichts. Diese Kita-Gebührenfreiheit geht auf die politische Initiative der SPD im Mai 2012 zurück, die im Oktober 2018 beschlossen wurde.
Jährlich bezahlt die Stadt 56 Millionen Euro an die Träger, damit die Plätze bei diesen Konditionen überhaupt angeboten werden können. Für die Kinder, die im gebühren-reduzierten System keinen Platz gefunden haben und deren Eltern nicht das erforderliche Einkommen haben, zahlt die Stadt neun Millionen Euro pro Jahr wirtschaftliche Jugendhilfe.
Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts und die Folgen
Nach einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts darf die Stadt die Höhe der Kita-Gebühren nicht vorschreiben und auch nicht nach oben deckeln. Jedoch stellt die aktuelle Gebührenausgleichszahlung eine Benachteiligung und einen Eingriff in die „Berufsfreiheit“ der privaten Träger dar. Aus diesem Grund ist eine neue Regelung der Kita-Gebühren im nächsten Jahr notwendig. Damit es überhaupt so weit kommt, muss ein Beschluss bis Januar 2023 gefallen sein.
Ist der Freistaat in der Pflicht?
Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und müssen daher aus Sicht von SPD/Volt wie Schulen kostenfrei sein. Der Freistaat sieht das jedoch anders, denn das BayKiBiG sieht werde eine Gebührendeckelung noch eine Gebührenfreiheit vor. Ganz im Gegenteil, momentan werden Beiträge eher erhoben, was allerdings zu einer Ungleichberechtigung einiger Eltern führt.
Damit das Problem rechtskonform gelöst werden kann, muss eine Gesetzesänderung auf Landesebene stattfinden. Nur so können Münchner Familien dauerhaft entlastet werden. So hätten alle Kinder die gleichen Startchancen.
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