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Soll keine Strafgebühr sein

Gegen illegales Account-Sharing: Netflix plant Extra-Gebühr bei geteilten Passwörtern

Stand 24.01.23 - 14:51 Uhr

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Netflix kämpft seit längerem gegen das illegale Teilen von Passwörtern und Accounts. Jetzt testet der Dienst eine Zusatzgebühr - die aber keine Strafgebühr sein soll.

Gegen illegales Account-Sharing: Netflix plant Extra-Gebühr bei geteilten Passwörtern

©shutterstock

Netflix geht jetzt gegen Account-Sharing vor

Ganz offiziell dürfen nur Mitglieder des selben Haushaltes den selben Netflix-Account nutzen. Doch viele teilen ihre Passwörter mit Freunden und Bekannten – und dagegen kämpft der Streaming-Dienst schon seit Jahren.
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Mit einem neuen Test will Netflix jetzt wieder dagegen vorgehen. Durch eine Extra-Gebühr können ein oder zwei Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zum Konto hinzugefügt werden. Diese zusätzlichen Nutzer erhalten dann einen quasi-eigenen Account – inklusive Profil, Empfehlungen, Login und Passwort.

Kommende Woche soll die Testphase losgehen. Allerdings erstmal nur in Peru (etwa 1,92 Euro Gebühr), Costa Rica (etwa 2,71 Euro Gebühr) und Chile (etwa 3,27 Euro Gebühr).

Erkennt Netflix geteilte Accounts?

Ob und wie Netflix versucht zu erkennen, ob Accounts illegal geteilt werden, ist unklar. Es gibt und gab allerdings immer wieder Hinweise darauf. Im März 2021 berichteten US-Medien, dass Netflix vereinzelt bei Nutzern am TV nachgehakt habe.

Dieser Text soll dabei aufgeploppt sein: "Starten Sie Ihr eigenes Netflix heute. Wenn Sie nicht mit dem Besitzer dieses Accounts zusammenleben, brauchen Sie Ihren eigenen Account, um weiter zu schauen."

2019 kündigte Netflix-Produktchef Greg Peters bereits an, dass das Unternehmen gegen Account-Sharing vorgehen will.
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Sharing ist weit verbreitet

Andere Streaming-Anbieter haben mit diesem Problem auch zu kämpfen. Spotify verlangt beispielsweise schon seit einigen Jahren stichprobenartig nach Adressnachweisen bei Nutzern von Familienaccounts.

Verschiedene Firmen arbeiten zudem an künstlichen Intelligenzen, die den Standort der Nutzer abfragen könnten. Datenschutzrechtlich ist das allerdings nicht erlaubt.

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