Winterverkehr
Schnee und Sturm: Worauf du im Winterverkehr achten musst
Stand 03.02.23 - 11:12 Uhr
Gerade im Winter gibt es einiges, was du auf den Straßen dringend beachten musst, wenn du ein Bußgeld vermeiden möchtest. Mehr dazu hier.
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Winterverkehr – Ab wann ist das Tempolimit ungültig?
Generell gilt, dass ein Verkehrszeichen immer erfasst und verstanden werden muss. Wenn du also an einem verschneiten Tempolimit Schild vorbeifährst und dieses nicht erkennen kannst, dann entfällt das Tempolimit.
Bist du allerdings in deiner gewohnten Umgebung und wirst von der Polizei angehalten, dann können diese von dir erwarten, dass du eigentlich über die Verkehrsregeln informiert bist.
Das „Stoppschild“ und das „Vorfahrt achten-Schild“ musst du auch dann beachten, wenn sie verschneit sind, denn diese gelten immer.
- Anzeige -Schnee im Verkehr: Wie sieht es mit Parkscheinen und Parkausweisen aus?
Selbst wenn es geschneit hat, bekommst du keinen Strafzettel. Du hast die generelle Pflicht deinen Parkausweis oder deine Parkscheibe so ins Auto zu legen, dass sie von außen erkennbar sind.
Am besten bietet sich der Platz hinter der Windschutzscheibe an. Wenn du das also gemacht hast und es wird trotzdem verschneit, dann muss sich der Kontrolleur darum kümmern und den Schnee entfernen.
Wie sieht es generell mit Bußen und Strafen aus?
Sollten deine Autoscheiben über Nacht vereisen, achte darauf, dass du beim Kratzen am nächsten Tag nicht den Motor laufen lässt. Es kann sein, dass du hier eine Strafe von zehn Euro zahlen musst.
Außerdem ist es auch sehr wichtig, dass du beim Kratzen nicht nur ein kleines Guckloch frei machst, sondern die ganze Fläche. Sonst zahlst du hier ebenfalls zehn Euro Strafe.
Wenn du einen Mietwagen benutzt, achte darauf, dass dieser auch schon mit Winterreifen ausgestattet ist. Sollte er keine haben, fahre lieber nicht damit – du musst bei einer Kontrolle nämlich die Verantwortung tragen und die Strafe bezahlen.
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