Bußgeldkatalog in Deutschland
Eine Millionen Bußgeld-Bescheide ungültig? Das können Autofahrer jetzt tun
Stand 06.07.20 - 15:16 Uhr
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In den meisten Bundesländern gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, wie vor der Änderung im April 2020. Das bedeutet, dass möglicherweise eine Vielzahl an Fahrverboten, die aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs verhängt wurden, ungültig sind.
Foto: Shutterstock
Neuer Bußgeldkatalog zurückgenommen
Im April 2020 ist ein neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten, dieser wurde allerdings bereits in 14 von 16 Bundesländern zurückgenommen. Die Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog erfolgt aufgrund von rechtlichen Formfehlern im neuen Bußgeldkatalog. Doch was bedeutet das jetzt für Bußgeldbescheide, die seit der Änderung Ende April verteilt wurden?
- Anzeige -Heftige Kritik am neuen BußgeldkatalogÂ
Es gab heftige Kritik am neuen Bußgeldkatalog. Der Grund dafür war der Widerstand gegen Fahrverbote. Denn nach dem neuen Bußgeldkatalog gilt ein Führerscheinentzug von einem Monat, wenn innerorts 21 km/h oder außerorts 26 km/h zu schnell gefahren wird.Â
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat dazu aufgerufen auf den alten Bußgeldkatalog zurückzugreifen. Ausschließlich Bremen und Thüringen verfolgen noch immer den im April aktualisierten Bußgeldkatalog.
Was passiert mit den Bußgeldbescheiden, die seit der Änderung im April verteilt wurden?
Der ADAC schätzt, dass seit Inkrafttreten der StVO-Änderungen etwa eine Million Verkehrsverstöße begangen wurden, wobei rund 100.000 mit einem Fahrverbot belegt sein dürften.
Diese Bußgeldbescheide sind jetzt möglicherweise ungültig. Aus Sicht des ADAC dürften weder Fahrverbote, noch andere Sanktionen verhängt werden. Verstöße gegen die neuen Verhaltensregeln der Straßenverkehrs-Ordnung, die zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern dienen, behalten jedoch ihre Gültigkeit.Â
Was kann ich tun, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe?
Sofern die Widerspruchsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, wird Autofahrern vom ADAC empfohlen schnellstmöglich Einspruch einzulegen und auf die derzeitige Rechtslücke zu verweisen. Eine Änderung der Rechtsfolge sollte zudem von Autofahrern verlangt werden.
Wenn die Widerspruchsfrist bereits verflogen ist, so kann ein Gnadenverfahren beantragt werden. Dafür muss der Betroffene ausschließlich auf die aktuelle Situation verweisen.
- Anzeige -Erneute Überarbeitung des Bußgeldkatalogs
Das Bundesverkehrsministerium strebt eine erneute Überarbeitung des Bußgeldkatalogs an. Bis es jedoch zu dieser Überarbeitung kommt, wird vorerst davon ausgegangen, dass wieder der alte Bußgeldkatalog gilt.
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