Anregung der Polizei in München
Bald Alkoholverbot im Englischen Garten?
Stand 18.05.21 - 14:43 Uhr
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Immer wieder eskalieren im Englischen Garten in München Polizeieinsätze - erst neulich wurden 19 Beamte verletzt. Die Polizei regt nun ein Alkoholverbot für den beliebten Stadtpark an.
Foto: Shutterstock
Die Stadt München ist dagegen, die Polizei dafür
Nach den gewaltsamen Auseinandersetzungen im Englischen Garten mit zuletzt 19 verletzten Beamten, hat die Münchner Polizei ein Alkoholverbot vorgeschlagen. Mit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, die den Englischen Garten verwaltet, führe man entsprechende Gespräche.
- Anzeige -Das sagt die Polizei über ein Alkoholverbot im Englischen Garten
Ein Alkoholverbot würde der Polizei enorm helfen, erklärte der Sprecher des Polizeipräsidiums München, Andreas Franken gegenüber dem BR. Sollte sich die Schlösser- und Seenverwaltung für einen Erlass entscheiden, der den Konsum von Alkohol im Englischen Garten verbietet, werde die Polizei ihn mit dem gebotenen Ermessensspielraum umsetzen.
Bereits an anderen Plätzen der Stadt, wie dem Viktualienmarkt, dem Gärtnerplatz und dem Wedekindplatz, habe ein Alkoholverbot nach Erlass durch die Stadt entsprechende Erfolge gezeigt, so der Polizeisprecher weiter. Ein Alkoholverbot fordern darf die Polizei übrigens nicht – nur Anregen und in den Gesprächen beraten.Â
Das sind die Reaktionen aus der Stadtverwaltung
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kann den Wunsch nach einem Alkoholverbot im Englischen Garten nachvollziehen: "Wer gesehen hat, welche Szenen sich im Englischen Garten am vorletzten Wochenende abgespielt haben und welche Gewalt sich hier entladen hat, muss sich nicht wundern, wenn der Freistaat über eine Verschärfung der Maßnahmen, wie ein generelles Alkoholverbot nachdenkt," so Reiter gegenüber der AZ.
Parteigenossen im Münchner Stadtrat sehen das hingegen anders und zeigen sich skeptisch, ob ein Alkoholverbot eine zielführende Maßnahme ist. Im Falle des Englischen Gartens ist die Stadt München auch gar nicht für einen Erlass zuständig – dies obliegt allein der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung. Ob sich diese wirklich dafür entscheidet, bleibt abzuwarten.
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